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>> Haftpflichtversicherungen |
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Haftungsgrundlage Nr.1: § 823
Bürgerliches Gesetzbuch Jeder erlebt hin und wieder Situationen, in denen er sich für ein Versehen oder eine Panne entschuldigen muss. Stößt man nicht gerade auf einen jener netten Mitmenschen, die jeden Anlass zum Lospoltern freudig begrüßen, dann ist die Welt meistens schnell wieder in Ordnung.
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Wenn
jedoch durch ein Versehen oder eine Panne Geldforderungen ausgelöst
werden, zeigen sich die Vorteile der
Haftpflichtversicherung. Denn
sie leistet bei berechtigten Forderungen Schadenersatz, aber auch bei den
unberechtigten Forderungen wird man
als Versicherter durch sie geschützt.
Das gilt bei der Privathaftpflicht - die für die ganze Familie da ist – ebenso, wie für die Haftpflichtversicherung von Haus- und Grundbesitzern. Für die Heizöltank- Haftpflichtversicherung genauso wie für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und viele andere mehr. |
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Wenn Sie ein unverbindliches Angebot zu einer Haftpflicht-Versicherung wünschen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Verweis:
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Hinweis: Für unsere gewerblichen
Kunden erstellen wir im Haftpflichtbereich natürlich auch individuelle
Angebote zur Betriebshaftpflicht-, Produkthaftpflicht-, Berufshaftpflicht-Versicherung
usw. Bitte setzen Sie sich dafür über unsere Kontaktseite mit uns in
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